Herzlich Willkommen bei der 
Jagdgenossenschaft 
Steinheim

Die Jagdgenossenschaft Steinheim ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Jagd in dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk im Stadtteil Steinheim der Stadt Hanau organisiert und verwaltet. Sie besteht aus den Grundstückseigentümern der bejagbaren Flächen innerhalb dieses Gebiets. 

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Jagdgenossenschaft?

Eine Jagdgenossenschaft ist ein Zusammenschluss aller Grundstückseigentümer innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks in Form einer Körperschaft des Öffenlichen Rechts, deren Flächen zusammen mindestens 200 ha ergeben und jagdlich nutzbar sind.

Wer sind unsere Mitglieder?

Jeder Eigentümer von bejagbarem Grundbesitz, z.B. (Streuobst-)Wiesen, Äcker, Wälder, im gemeinschaftlichen Jagsbezirk ist automatisch Mitglied. Die Mitgliedschaft ist nicht von einer persönlichen Entscheidung abhängig, sondern über das Bundesjagdgesetz geregelt.

Welchen Zweck hat die Jagdgenossenschaft?

Die Verwaltung und Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdrechts ist der Hauptzweck der Jagdgenossenschaft.

Wie erfolgt die Verwaltung einer Jagdgenossenschaft?

Es gibt zwei Organe:
1. die Versammlung der Jagdgenossenschaft
2. der von der Versammlung gewählte Vorstand
Die Jagdgenossenschaftsversammlung beauftragt den Vorstand die Geschäfte zu führen und die beschlossenen Themen umzusetzen.

Wie oft findet die Versammlung der Jagdgenosschaft statt?

Die Jagdgenossenschaftsversammlung findet i.d.R. einmal jährlich statt. Die Versammlung stimmt über die verschiedenen Tagesordnungspunkte ab. Dies sind u.a. die Verpachtung der Jagd, Wahl des Vorstandes, Verwendung der Einnahmen usw.

Was ist eine Hegegemeinschaft?

In einer Hegegemeinschaft schließen sich mehrere Jagdbezirke oder Jagdausübungsberechtigte innerhalb eine bestimmten Gebietes zusammen. Ziel ist es den Wildbestand gesund und artenreich zu erhalten und Überpopulation oder einseitige Bejagung zu vermeiden.

Wofür sind Jagdgenossenschaften notwendig?

Durch sie wird die Jagd auf zersplittertem Grundeigentum erst möglich. Durch die Verpachtung des Jagdrechts wird ein wichtiger Beitrag zur Wildbewirtschaftung und damit u.a. zur Reduzierung von Wildschäden geleistet. 
 In ihnen werden die Interessen der Eigentümer gebündelt. Durch die Verwendung der Jagdpachteinnahmen für lokale oder caritative Projekte, wie z.B. Wegeunterhalt, Äsungsflächen usw. profitiert die Gemeinschaft.

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Jagdgenosse?

Als Jagdgenosse habe ich ein Stimmrecht bei der Jagdgenossenschaftsversammlung. Ich bin verpflichtet Jagdeinrichtungen zu dulden.

Warum Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit?

In vielen Orten, so auch in Hanau und seinen Stadtteilen sind vom 01. März  bis 30. Juni eines jeden Jahres die Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde in den Wäldern und auf den Wiesen anzuleinen. 
Warum? Freilaufende Hunde schrecken Vögel und andere Tiere auf und verscheuchen sie u.U. von ihren Nestern. Wird das Gelege aufgegeben, vertrockenen die Eier. 
Bodenbrütende Vögel werden z.B. durch das freie Durchstöbern von Gebüschen und Unterholz verschreckt. 

Aktivitäten der Jagdgenossenschaft

Jährliche Versammlung der Jagdgenossen

Gemäß Satzung findet einmal pro Jahr eine Versammlung statt. Die Einladung erfolgt satzungsgemäß über die lokale Tageszeitung.

Vorstandssitzung

Der Vorstand trifft sich mindestens einmal pro Jahr um die Versammlung vorzubereiten. Außerdem nehmen Vorstandsmitglieder an den Sitzungen des Kreisverbandes teil.

Revierbegehung

Nach Möglichkeit findet einmal jährlich eine Begehung des Reviers statt, wobei zwischen den beiden Jagdbögen abgewechselt wird.

Hubertus-Messe

Im November organisieren unsere Jagdpächter zu Ehren des heiligen Hubertus (Schutzpatron der Jagd) eine Messe. Traditionell wird diese von Jagdhornbläsern begleitet.